bexio Jahrerabschluss: Das musst du wissen

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bexio Jahresabschluss
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Das neue Geschäftsjahr hat begonnen, doch bevor du dich ganz dem neuen Jahr widmest, steht noch der Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr an. Doch was gehört alles zum Jahresabschluss, bis wann muss er erledigt sein und warum kann sich die Unterstützung durch einen Treuhänder lohnen? In diesem Ratgeber erhältst du auf diese und viele weitere Fragen eine Antwort.

Das Thema kurz und kompakt
  • Vor dem Jahresabschluss solltest du deine Buchhaltung prüfen, Salden und offene Posten abstimmen sowie notwendige Abschlussbuchungen wie Abschreibungen, Abgrenzungen und Rückstellungen erfassen.
  • Fehler im Jahresabschluss können sich auf Steuern, MWST und die Aussagekraft deiner Jahresrechnung auswirken. Eine fachliche Prüfung hilft, solche Folgen zu vermeiden.
  • Wir von Avinelo unterstützen dich als bexio-Treuhänder von der Prüfung der Buchhaltung über die Jahresabschlussarbeiten bis zur Jahresrechnung und Steuererklärung.

Bis wann muss der Jahresabschluss erledigt sein?

Für GmbH und AG gilt: Der Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung muss gemäss Art. 958 Abs. 3 OR innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.

Beispiel: Endet dein Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026, muss die Jahresrechnung spätestens bis zum 30. Juni 2027 erstellt und dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei einem abweichenden Geschäftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend.

Die Frist für den Jahresabschluss ist nicht mit der Frist für die Steuererklärung gleichzusetzen. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Kanton und wird weiter unten im Ratgeber separat erklärt.

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Was gehört zum Jahresabschluss einer GmbH oder AG?

Der Jahresabschluss einer GmbH oder AG besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Die Bilanz zeigt, welche Vermögenswerte dein Unternehmen besitzt und wie diese finanziert sind. Die Erfolgsrechnung stellt Erträge und Aufwände gegenüber und zeigt, ob das Geschäftsjahr mit einem Gewinn oder Verlust endet. Im Anhang werden zusätzliche gesetzlich verlangte Angaben aufgeführt, zum Beispiel zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen, Beteiligungen oder bestimmten Leasingverpflichtungen.

In bexio lassen sich Bilanz und Erfolgsrechnung direkt aus der Buchhaltung erstellen. Damit die Zahlen am Ende stimmen, müssen vorher jedoch die zugrunde liegenden Buchungen geprüft und offene Positionen geklärt werden. Dazu gehören beispielsweise vollständige Belege, abgestimmte Konten sowie notwendige Bewertungen und Abschlussbuchungen.

Gerade bei diesen Abstimmungen kann sich die Unterstützung durch einen Treuhänder wie Avinelo lohnen. Er prüft die relevanten Konten, klärt Differenzen und unterstützt bei den notwendigen Abschlussbuchungen, damit die Jahresrechnung auf einer sauber abgestimmten Buchhaltung basiert.

Gut zu wissen: Jahresabschluss bei Einzelunternehmen und KLGs

Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös dürfen eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führen. Eine Jahresrechnung wie bei einer GmbH oder AG ist dann nicht erforderlich.

Steuerlich werden die Geschäftszahlen in der persönlichen Steuererklärung der Inhaber beziehungsweise Gesellschafter deklariert. Je nach Kanton und Buchführungsart kommen dafür zusätzliche Fragebogen oder Hilfsblätter zum Einsatz.

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Welche Arbeiten gehören typischerweise zum Jahresabschluss?

Auch wenn deine Buchhaltung in bexio vollständig geführt ist, stehen zum Jahresende noch einige Kontrollen und Abschlussbuchungen an. Welche davon nötig sind, hängt von deinem Unternehmen ab. Typische Arbeiten sind:

  • Offene Posten abgleichen: Prüfe, ob offene Kunden- und Lieferantenrechnungen tatsächlich noch ausstehend sind. Ist eine Rechnung bereits bezahlt, wird in bexio aber noch als offen angezeigt, muss die Differenz geklärt werden.
  • Salden abstimmen: Vergleiche die Werte in der Buchhaltung mit den entsprechenden Nachweisen. Der Saldo deines Bankkontos in bexio sollte zum Beispiel mit dem Bankauszug per Jahresende übereinstimmen.
  • Forderungen und Delkredere prüfen: Besteht bei offenen Kundenrechnungen ein Ausfallrisiko, kann eine Wertberichtigung nötig sein. Diese wird häufig als Delkredere bezeichnet. Das OR verlangt, entsprechende Wertverluste bei Aktiven zu berücksichtigen.
  • Abschreibungen verbuchen: Anlagegüter verlieren mit der Zeit an Wert. Ist zum Beispiel ein Laptop als Anlagevermögen verbucht, wird sein Wert über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Aufwände und Erträge abgrenzen: Aufwände und Erträge sollen grundsätzlich dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie gehören. Ein im Voraus bezahltes Software-Abo für das Folgejahr kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erfordern. Eine Rechnung für eine Leistung aus dem alten Jahr, die erst später eintrifft, kann zu einer passiven Abgrenzung führen.
  • Rückstellungen prüfen: Für Verpflichtungen, deren genaue Höhe noch nicht feststeht, können Rückstellungen nötig sein. Ein Beispiel sind die noch nicht definitiv feststehenden Gewinn- und Kapitalsteuern des Geschäftsjahres.
  • Weitere Abschlusspositionen kontrollieren: Je nach Unternehmen gehören dazu beispielsweise Warenlager, Darlehen, Verrechnungskonten oder Lohnkonten.
Gut zu wissen: MWST-Jahresabstimmung nicht vergessen

Für MWST-pflichtige Unternehmen gehört auch die MWST-Jahresabstimmung zum Jahresabschluss. Dabei prüfst du, ob die während des Jahres eingereichten MWST-Abrechnungen mit deiner fertigen Buchhaltung übereinstimmen und korrigierst allfällige Differenzen.

Gemäss Art. 72 Abs. 1 MWSTG müssen Mängel, die im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellt werden, spätestens in der Abrechnungsperiode korrigiert werden, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt.

Beispiel: Bei einem Jahresabschluss per 31. Dezember 2026 fällt der 180. Tag auf den 29. Juni 2027. Bei quartalsweiser MWST-Abrechnung müssen Korrekturen somit spätestens im 2. Quartal 2027 berücksichtigt werden.

Du möchtest den Jahresabschluss nicht selbst abarbeiten? Wir von Avinelo unterstützen dich als bexio-Treuhänder bei der Prüfung deiner Buchhaltung, bei notwendigen Korrekturen und bei den eigentlichen Jahresabschlussarbeiten. So bleibt dir mehr Zeit für dein KMU.

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Steuererklärung für GmbH und AG nach dem Jahresabschluss

Mit der fertigen Jahresrechnung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. GmbH und AG müssen zusätzlich eine eigene Steuererklärung einreichen. Grundlage dafür sind insbesondere Bilanz und Erfolgsrechnung. Deklariert werden unter anderem der steuerbare Reingewinn sowie auf kantonaler Ebene das steuerbare Kapital.

Die Abgabefrist unterscheidet sich je nach Kanton und teilweise auch nach dem Ende des Geschäftsjahres. Endet dein Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026, reichst du die Steuererklärung für die Steuerperiode 2026 grundsätzlich im Jahr 2027 ein. Im Kanton Zürich gilt dafür beispielsweise der 30. September 2027.

Kanton

Abgabefrist der Steuererklärung für Unternehmen*

Aargau

31. Oktober

Appenzell Ausserrhoden

30. Juni

Appenzell Innerrhoden

31. Mai

Basel-Landschaft

30. Juni

Basel-Stadt

30. Juni

Bern

31. Juli

Freiburg

31. August

Genf

30. April

Glarus

30. Juni

Graubünden

30. September

Jura

13. August

Luzern

31. August

Neuenburg

30. April

Nidwalden

30. Juni

Obwalden

30. Juni

Schaffhausen

30. September

Schwyz

31. Juli

Solothurn

30. Juni

St. Gallen

30. Juni

Tessin

30. Juni

Thurgau

30. Juni

Uri

31. Juli

Waadt

12. September

Wallis

30. Juni

Zug

30. September

Zürich

30. September

*Fristen beziehen sich auf 2026 und einen Jahresabschluss per 31. Dezember.

Schaffst du die ordentliche Frist nicht, kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Die Bedingungen und maximalen Verlängerungen unterscheiden sich jedoch. In Zürich kann die Frist beispielsweise vom 30. September bis zum 30. November verlängert werden. Bitte beachte, dass für die Fristverlängerung auch Gebühren anfallen können. 

Du möchtest nach dem Jahresabschluss auch die Steuererklärung nicht selbst erledigen? Wir von Avinelo erstellen auf Basis deiner Jahresrechnung die Steuererklärung deiner GmbH oder AG und reichen sie beim zuständigen Steueramt ein.

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Jahresabschluss selbst machen oder an Treuhänder abgeben?

Wenn du deine Buchhaltung selbst in bexio führst, kannst du viele Vorarbeiten für den Jahresabschluss übernehmen. Bei den eigentlichen Abschlussarbeiten lohnt sich jedoch eine fachliche Prüfung.

Fehlen beispielsweise Abschreibungen, Abgrenzungen oder notwendige Rückstellungen, kann der ausgewiesene Gewinn zu hoch sein. Dadurch bezahlt dein Unternehmen unter Umständen mehr Steuern als nötig. Umgekehrt können fehlerhafte oder nicht ausreichend begründete Buchungen später zu steuerlichen Korrekturen führen, da die Jahresrechnung eine zentrale Grundlage für die Ermittlung des steuerbaren Gewinns bildet.

Ein fehlerhafter Abschluss kann zudem unternehmerische Entscheidungen beeinflussen. Sind Gewinn, Liquidität, offene Forderungen oder Eigenkapital nicht korrekt dargestellt, basieren Investitionen, Ausschüttungen oder andere Entscheide möglicherweise auf falschen Zahlen.

Auch rechtlich ist ein sauberer Jahresabschluss wichtig. GmbH und AG müssen die Vorgaben zur ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung einhalten. Fehler können beispielsweise dazu führen, dass ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung zu spät erkannt wird und notwendige Massnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden.

Wir von Avinelo unterstützen dich als bexio-Treuhänder bei der Prüfung deiner Buchhaltung, der Bereinigung offener Punkte und den notwendigen Abschlussarbeiten. So erhältst du eine verlässliche Grundlage für deine Steuererklärung und weitere Entscheidungen in deinem Unternehmen.

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Dein bexio Jahresabschluss mit Avinelo

Du führst deine Buchhaltung selbst in bexio, möchtest den Jahresabschluss aber nicht allein erledigen? Wir unterstützen dich von der Prüfung deiner Buchhaltung über notwendige Korrekturen und Abschlussbuchungen bis zur Jahresrechnung und Steuererklärung.

Als bexio Gold Partner sind wir auf die Arbeit mit bexio spezialisiert und nutzen die Software täglich. Dadurch können wir direkt auf deiner bestehenden Buchhaltung aufbauen und genau dort übernehmen, wo du Unterstützung brauchst.

Je nach Bedarf übernehmen wir für dich:

  • Abstimmung der relevanten Bilanz- und Erfolgskonten
  • notwendige Korrekturen in der Buchhaltung
  • Abschlussbuchungen wie Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen
  • MWST-Jahresabstimmung
  • Erstellung der Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
  • Aufbereitung der Gewinnverwendung und, soweit erforderlich, Erstellung des GV-Protokolls
  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung

Du möchtest dich nicht nur beim Jahresabschluss entlasten? Dann können wir auch deine Finanz- und Lohnbuchhaltung vollständig übernehmen. Dazu gehören unter anderem Belegverarbeitung, Kontoabgleich, MWST-Abrechnungen und Payroll in bexio. So hast du Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuern bei einem Treuhänder und mehr Zeit für dein Kerngeschäft.

Du möchtest Unterstützung bei deinem bexio Jahresabschluss? Stelle eine unverbindliche Anfrage. Gemeinsam klären wir, wie Avinelo dich unterstützen kann.

Häufige Fragen

Kann ich den Jahresabschluss in bexio selbst erstellen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Jahresabschluss?
Muss nach dem Jahresabschluss noch eine Steuererklärung eingereicht werden?

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