Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Treuhand-, Buchhaltungs-, Lohn-, Steuer- und weitere Dienstleistungen ("Leistungen"), welche die Avinelo GmbH, Baslerstrasse 60, 8048 Zürich ("Avinelo") für ihre Auftraggeber ("Kunden", zusammen die "Parteien") erbringt.
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Offerte zwischen Avinelo und dem Kunden (zusammen mit referenzierten Dokumenten der "Vertrag"). Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Offerte diesen AGB nur vor, sofern in der Offerte explizit auf die abweichenden Bestimmung der AGB verwiesen wurde.
Avinelo kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (inkl. E-Mail) angekündigt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, gelten die bisherigen AGB unverändert weiter. Ansonsten gelten die geänderten AGB als genehmigt.
Avinelo erbringt für den Kunden die in der Offerte definierten Leistungen nach Massgabe dieses Vertrags und mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit.
Avinelo kann Dritte ("Hilfspersonen") mit der Erbringung von Teilen der Leistungen beauftragen und muss diese Dritten sorgfältig auswählen, schulen, beaufsichtigen und kontrollieren.
Avinelo bietet Fixpreis-Pakete an, die ausschliesslich die im Offerte explizit als eingeschlossen bezeichneten Leistungen enthalten. Die regelmässig wiederkehrende Pauschale ist ein einheitliches Entgelt für die laufende Betreuung als Gesamtleistungen und stellt keine anteilige Vorauszahlung für einzelne Leistungen dar. Im Paket enthaltene Leistungen, die naturgemäss nur periodisch erbracht werden, werden im jeweils relevanten Zeitraum erbracht, sofern der Vertrag zu diesem Zeitpunkt ungekündigt in Kraft steht.
Werden einzelne im Paket vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch genommen oder fallen diese weg, führt dies nicht zu einem Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung. Endet der Vertrag vor dem Zeitpunkt, in dem eine periodische Leistung zu erbringen wäre, entfällt der Anspruch auf diese Leistung; bereits bezahlte Monatspauschalen werden nicht zurückerstattet.
Sämtliche Leistungen, die über den in der Offerte vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gemäss den vereinbarten Konditionen separat verrechnet.Überschreitet das effektive Belegvolumen wiederholt oder dauerhaft den vereinbarten Umfang, ist Avinelo berechtigt, nach vorgängiger Ankündigung in Textform den Leistungsumfang beziehungsweise das enthaltene Belegvolumen für künftige Monate anzupassen oder das Mandat einem anderen Leistungspaket zuzuordnen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den Leistungen um auftragsrechtliche Arbeitsleistungen im Sinne von Art. 394 ff. OR.
Avinelo bemüht sich nach besten Kräften, die in der Offerte vereinbarten Termine einzuhalten. Kann Avinelo eine Frist nicht einhalten, hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt Avinelo nicht innerhalb dieser Nachfrist, kann der Kunde eine zweite angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, und, wenn Avinelo auch innerhalb dieser zweiten Nachfrist nicht nachkommt, als einzige und ausschliessliche Rechtsmittel weiterhin die Erfüllung verlangen oder den Vertrag in Bezug auf die nicht innerhalb der Frist erbrachten Leistungen kündigen. Die Kündigung erfolgt vorbehaltlich der Zahlung der Stunden, Kosten und Auslagen, die Avinelo in gutem Glauben bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstanden sind oder zu denen Avinelo sich verpflichtet hat.
Die Vergütung ergibt sich aus der Offerte.
Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, werden regelmässig wiederkehrende Pauschale monatlich in Rechnung gestellt.
Die regelmässig wiederkehrende Pauschale basiert auf den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Bemessungsgrössen. Ändern sich diese Bemessungsgrössen dauerhaft und wesentlich, ist Avinelo berechtigt, die Pauschale entsprechend anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden vorgängig in Textform kommuniziert und gilt ausschliesslich für die Zukunft; eine rückwirkende Anpassung erfolgt nicht.
Avinelo ist zudem berechtigt, die Preise (Pauschalen und Stundensätze) anzupassen, insbesondere bei Teuerung, steigenden Software- und Lizenzgebühren von Drittanbietern oder erhöhten regulatorischen Anforderungen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Dem Kunden steht das ordentliche Kündigungsrecht zu.
Für Leistungen, die nicht durch ein vereinbartes Fixpreis-Paket abgedeckt sind, gelten die in der Offerte festgelegten Vergütungskonditionen.
Anfragen, die mittels einer einfachen E-Mail beantwortet werden können, sind in der Fixpreis-Pauschale enthalten. Alle darüber hinausgehenden Angelegenheiten, die ein Beratungsgespräch erfordern, werden gemäss den in der Offerte festgelegten Stundensätzen verrechnet.
Kostenschätzungen sind unverbindlich und stellen weder einen Fixpreis noch ein Kostendach dar.
Soweit in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Honorare ohne Spesen und ohne Mehrwertsteuer. Sonstige Mehraufwendungen, wie z.B. Reise- und Unterbringungskosten, die bei Avinelo anfallen, werden gemäss den Bestimmungen in der Offerte gesondert in Rechnung gestellt.
Regelmässig wiederkehrende Pauschalen werden jeweils vorab in Rechnung gestellt. Bei einer Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stellt Avinelo die angefallenen Honorare und Auslagen monatlich nachträglich in Rechnung.
Rechnungen werden ausschliesslich digital per E-Mail zugestellt und sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Allfällige Einwände gegen eine Rechnung sind Avinelo schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitzuteilen. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenansprüche mit den geschuldeten Honoraren von Avinelo zu verrechnen.
Die Zahlungsfrist ist ein Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Nach deren unbenutztem Ablauf gerät der Kunde ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.
Avinelo behält sich vor, ab Verzugseintritt einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu erheben, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug.
Ab der zweiten Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr von CHF 30, ab der dritten Mahnung von CHF 50 zur Deckung des administrativen Aufwands erhoben.
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Avinelo berechtigt, sämtliche Leistungen per sofort einzustellen, insbesondere die laufende Verbuchung und die Einreichung von MwSt.-Abrechnungen und weiteren Deklarationen auszusetzen sowie den Zugang des Kunden zu den durch Avinelo verwalteten Systemen zu sperren. Steht innerhalb der Nachfrist eine gesetzliche oder behördliche Frist unmittelbar bevor, wird Avinelo den Kunden so rechtzeitig auf die drohende Fristversäumnis hinweisen, dass dieser die fristwahrende Handlung selbst vornehmen kann.
Für Schäden, die aus einer nach diesen Voraussetzungen erfolgten Leistungssperre resultieren, insbesondere Verzugsfolgen, Bussen oder Steuerstrafe wegen verpasster Fristen, haftet Avinelo nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, Avinelo sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Belege vollständig wahrheitsgetreu, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, seine gesetzlichen Melde- und Mitwirkungspflichten einzuhalten. Avinelo darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen verlassen.
Avinelo erbringt ihre Leistungen grundsätzlich digital. Sofern nicht explizit anders vereinbart, sind sämtliche Belege und Unterlagen über die von Avinelo definierten Tools in digitaler Form zu übermitteln.
Reicht der Kunde Belege unstrukturiert, unleserlich, unvollständig oder verspätet ein, wird der daraus resultierende Mehraufwand (insbesondere für das Sortieren, Aufbereiten und Nachfordern) ohne weitere Ankündigung zum Standard-Honorar gemäss verrechnet.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung und Archivierung der Geschäftsunterlagen (Art. 958f OR) vollumfänglich bei ihm liegt. Avinelo übernimmt keine langfristige Archivierungsfunktion über die Vertragsdauer hinaus.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungen, sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben, nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, ohne Garantie für ein Ergebnis oder einen bestimmten Ausgang, und dass die Ausführung der beauftragten Leistungen mit Risiken verbunden ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für diese Risiken, unabhängig davon, ob Avinelo den Kunden über diese Risiken informiert hat oder nicht, vorausgesetzt, dass Avinelo in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages gehandelt hat.
Avinelo haftet dem Kunden vollumfänglich für Schäden, die Avinelo vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung von Avinelo für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputations- und Folgeschäden sowie für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens vorhersehbar war.
Keine der Parteien haftet für eine Verletzung dieses Vertrages (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen (höhere Gewalt).
Avinelo nutzt für die Leistungserbringung Cloud-Lösungen etablierter Drittanbieter (z.B. bexio, Kontera). Jede Haftung von Avinelo für technische Ausfälle, Datenverluste, Cyber-Angriffe oder Schäden, die durch Softwarefehler oder Sicherheitslücken solcher Drittanbieter entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
Der Kunde stellt Avinelo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden resultieren.
Alle Rechte, Titel und Anteile an Patenten, Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Avinelo, die vor diesem Vertrag bestehen oder die sich aus und in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, verbleiben bei Avinelo respektive gehen auf diesen über und sind sein alleiniges und ausschliessliches Eigentum. Wenn und soweit es Avinelo für notwendig erachtet, um sein vollständiges Eigentum an den aus den Leistungen resultierenden Ergebnissen sicherzustellen, erklärt sich der Kunde bereit, alle derartigen geistigen Eigentumsrechte an Avinelo abzutreten und seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dazu zu veranlassen, diese abzutreten.
Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der Gebühren räumt Avinelo dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Leistungen und alle Arbeitsergebnisse für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen. Ein Weiterverkauf oder eine sonstige Kommerzialisierung sowie eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte sind ausgeschlossen, es sei denn, dies wird von Avinelo ausdrücklich gestattet oder ist für seine internen Geschäftszwecke unbedingt erforderlich.
Avinelo ist verpflichtet, alle in diesem Abschnitt festgelegten Vertraulichkeits- und Datenschutzregeln einzuhalten.
"Vertrauliche Informationen" sind alle finanziellen, geschäftlichen und sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulich sind, egal in welcher Form oder in welchem Medium, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse, interne Prozesse, Finanzdaten, Prototypen und Kundeninformationen, die Avinelo vom Kunden oder einem seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellt oder offengelegt werden, mit Ausnahme von Informationen, (i) die Avinelo bereits bekannt sind, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, (ii) die öffentlich bekannt sind oder werden, ausser durch einen Verstoss durch Avinelo gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, und (iii) die Avinelo von einem Dritten erhalten hat, der keiner ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, behandelt Avinelo vertrauliche Informationen vertraulich und wird sie (ausser für die hierin festgelegten Zwecke) während der Laufzeit dieses Vertrages und danach nicht verwenden, offenlegen oder anderweitig anderen Personen zur Verfügung stellen, es sei denn, der Kunde hat dies im Voraus und auf einer strengen Need-to-know-Basis gestattet. Avinelo wird diese anderen Personen, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, anweisen, diese vertraulich zu behandeln, indem er die gleiche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit anwendet, die Avinelo in Bezug auf vertrauliche Informationen anwenden muss, was nicht weniger als professionelle Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sein darf. Avinelo ist berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, Behörden Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen herauszugeben, sofern eine gesetzliche oder gerichtliche Pflicht hierzu besteht. Eine solche Auskunft oder Herausgabe gilt nicht als Verletzung der vertraglichen Vertraulichkeit. Avinelo informiert den Kunden vorab oder innert angemessener Frist von einer solchen Offenlegung nur soweit gesetzlich zulässig.
Auf Verlangen des Kunden wird Avinelo alle vertraulichen Informationen, Reproduktionen oder Zusammenfassungen davon und Auszüge daraus an den Kunden zurückgeben oder vernichten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten von Avinelo und der Datenherausgabe bei Vertragsende.
Etwaige weitergehende Geheimhaltungsverpflichtungen von Avinelo, wie sie z.B. in einer Geheimhaltungsvereinbarung mit Kunden enthalten sind, bleiben von dieser Ziffer 9 unberührt.
Avinelo bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, sofern anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ausschliesslich soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Avinelo trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Avinelo Personendaten im Rahmen der Leistungserbringung an sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Softwareanbieter weitergeben darf, sofern diese angemessenen Datenschutzpflichten unterliegen.
Avinelo kann zur Unterstützung interner Abläufe (z.B. Recherche, Datenstrukturierung) KI-gestützte Tools einsetzen. Besonders schützenswerte Personendaten sowie Personal- und Lohndaten werden dabei nicht in solche Tools eingegeben.
Dem Kunden ist es untersagt, während der Vertragsdauer sowie während der zwölf Monate nach Beendigung des Vertrags Mitarbeitende von Avinelo direkt oder indirekt abzuwerben oder anzustellen. Bei Verletzung dieser Bestimmung schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betroffenen Mitarbeitenden. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der Offerte in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.
Er kann von beiden Parteien jederzeit auf das Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich (inkl. E-Mail) gekündigt werden.
Bei schwerer Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei begründetem Verdacht auf illegale Aktivitäten des Kunden (z.B. Schwarzarbeit), kann Avinelo den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.
Nach Beendigung des Vertrags gibt Avinelo dem Kunden die ihn betreffenden Daten heraus. Die Herausgabe erfolgt ausschliesslich in digitaler Form und setzt voraus, dass sämtliche offenen Rechnungen von Avinelo beglichen sind. Gesetzliche Herausgabepflichten bleiben vorbehalten.
Der administrative Aufwand für Datenexport und Systemtransfer ist bis zu einer Gesamtdauer von einer Stunde kostenfrei. Übersteigt der Aufwand diese Grenze, wird der gesamte darüber hinausgehende Aufwand nach effektivem Zeitaufwand zum Standard-Honorar in Rechnung gestellt.
Änderungen: Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (inkl. elektronischer Textform). Die von diesen AGB vorgesehenen einseitigen Anpassungsrechte von Avinelo, insbesondere Anpassungen der AGB, Preise und der Pauschalen, bleiben vorbehalten.
Elektronische Signaturen: Die Parteien vereinbaren, dass digital erstellte Signaturen (z.B. via Skribble, DocuSign) der eigenhändigen, handschriftlichen Unterschrift rechtlich vollumfänglich gleichgestellt sind und von beiden Parteien als rechtsgültig anerkannt werden.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Offerte (ganz oder teilweise) für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige, wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der Vertrag unterliegt ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
Zürich, 01.08.2026
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