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Digitale Prozesse

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Wenn du in Bern ein Planungs- oder Beratungsbüro führst, brauchst du deine Zeit für Projekte und Kunden. Offene Rechnungen zu prüfen und die Buchhaltung nachzuführen, kommt trotzdem dazu. Sobald diese Arbeiten immer wieder auf den Feierabend fallen, kann es sich lohnen, sie einem Treuhänder zu übergeben.
Besonders bei einer GmbH oder AG wird die Buchhaltung anspruchsvoller: Doppelte Buchhaltung und Jahresabschluss sind Pflicht, ebenso die Steuererklärung. Löhne und MWST-Abrechnungen können weitere Aufgaben mit sich bringen. Diese müssen fachlich stimmen und rechtzeitig erledigt werden – egal, ob du bereits mit bexio arbeitest.
Im Kanton Bern haben juristische Personen sieben Monate nach Geschäftsabschluss Zeit für die Steuererklärung. Bei einem Abschluss am 31. Dezember ist das der 31. Juli des Folgejahres. Fehlen kurz davor noch Belege oder Buchungen, entsteht unnötiger Zeitdruck. Nach erfolgloser Mahnung können Bussen folgen; bei verspäteten Steuerzahlungen können Verzugszinsen entstehen.
Damit du die Abschlussarbeiten nicht zwischen laufende Projekte schieben musst, nimmt dir Avinelo die vereinbarten Buchhaltungsarbeiten ab und plant die anstehenden Abgaben mit dir. Wir richten bexio so ein, dass es zu deinem Betrieb passt, und vereinfachen den Weg von Rechnungen und Belegen in die Buchhaltung. Unser Team unterstützt dich zudem bei der Auswertung deiner Zahlen: Wie entwickeln sich die Einnahmen, welche Kosten steigen und wo lohnt sich ein genauerer Blick?
Ob du nur deinen eigenen Lohn abrechnest oder ein Team beschäftigst: Wir richten bexio Payroll passend zu deiner Situation ein. Danach übernehmen wir auf Wunsch die laufenden Löhne und stimmen mit dir ab, wann neue Angaben vorliegen müssen.
Zum Setup gehört auch der Anschluss an die zuständige Ausgleichskasse. Falls die Ausgleichskasse des Kantons Bern zuständig ist, unterstützen wir dich bei der Arbeitgeberanmeldung und übernehmen die benötigten Angaben in deine Lohnbuchhaltung.
Auch diese Aufgaben kannst du an uns abgeben:
Gut zu wissen: Die zuständige Ausgleichskasse hängt vom Anschluss deines Unternehmens ab. Neben der kantonalen Kasse kann eine Verbandsausgleichskasse zuständig sein; wir berücksichtigen das bei der Einrichtung.
Wenn Offerte und Starttermin vereinbart sind, begleiten wir dich bei der Übernahme. Dabei kümmern wir uns um die bisherigen Unterlagen, dringende Aufgaben und die Einrichtung für den laufenden Betrieb.
Du weisst von Anfang an, an wen du dich wenden kannst und welche Unterlagen wir von dir brauchen. Dringende Nacharbeiten und die Vorbereitung der laufenden Zusammenarbeit gehen dabei Hand in Hand.
Du möchtest deine Buchhaltung abgeben oder brauchst punktuell Unterstützung? Wir schauen uns deine aktuelle Situation an und erstellen dir eine passende Offerte. Wenn alles passt, vereinbaren wir den Start und legen los.

